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Das ABC rund um das Thema Felgen

Allgemeine Betriebserlaubnis

Die ABE ist die amtliche Erlaubnis zum Betrieb eines serienmäßig hergestellten Kraftfahrzeuges. Die Verwendung von Alufelgen ohne zusätzliche Begutachtung durch Prüfdienste erlaubt die Fahrzeugteile-ABE.

Nicht alles was gefällt ist auch erlaubt. Es kann durchaus sein, dass Sie sich für ein Traumfelgen-Design entschieden haben, das für Ihr Fahrzeug nicht zugelassen ist. Bei der großen Vielfalt der Autohersteller und Typen sollten Sie vor dem Felgenkauf einen Blick in die ABE werfen.

Räder und Fahrzeug-Betriebserlaubnis

In den Zulassungspapieren (COC) Ihres Fahrzeugs Ihres Fahrzeugs sind alle freigegebenen Rad- und Reifengrößen vermerkt. Ein Wechsel auf andere Räder mit den entsprechenden Spezifikationen ist kein Problem und bedarf keiner Prüfung.

Für Reifen und Räder, die nicht in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis erfasst sind, nennen Automobilhersteller freigegebene Alternativen. Diese dürfen Sie nach einer Begutachtung nach § 19 (2) StVZO und einer Eintragung in den Fahrzeugpapieren fahren.

Fahrzeugteile-ABE

Die Betriebserlaubnis von Alufelgen ist meist nicht durch die ABE des Fahrzeugs gegeben. Es bedarf einer gesonderten Fahrzeugteile-ABE. Diese wird für diverse Rad-Reifen-Fahrzeug-Kombinationen bei den technischen Diensten beantragt und nach intensiven Tests erteilt. Diese ABEs stehen im Internet zum Download bereit.

Sollte keine ABE vorhanden sein, lässt sich diese über die eingegossene KBA-Nummer durch einen Anruf beim Kraftfahrtbundesamt identifizieren. Das KBA sendet Ihnen die richtige ABE auf Wunsch kostenpflichtig per Post.

Die Montage von Rädern, die laut ABE keinerlei Umbauten am Fahrzeug erfordern, muss auch nicht nach § 19 (2) begutachtet werden.

Mindestvoraussetzung ist es aber, dass sich Fahrwerk und Bremsanlage des Fahrzeuges im Originalzustand befinden.

Nie ohne ABE fahren!

Die Montage anderer Räder bedarf grundsätzlich einer ABE, ausgestellt durch das Kraftfahrtbundesamt. Das ABE steht für neu gekaufte Felgen im Internet zum Download / Druck bereit und ist immer mitzuführen ansonsten droht ein Busgeld. Den Auflagen in der ABE ist unbedingt Folge zu leisten. Die Nichteinhaltung kann Bußgeld und Punkte einbringen. Wer keine ABE besitzt fährt ohne Zulassung und muss mit mehreren Punkten und höhem Bußgeld rechnen.