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Das ABC rund um das Thema Felgen

Die ECE-Betriebs­erlaubnis

Räder gehören in Deutsch­land zu den ge­neh­mi­gungs­pflichtigen Bau­teilen. Wenn ein ECE-­Prüf­zeichen für Ihr Fahr­zeug vorliegt, ist das aber kein Thema

Das ECE-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen) zeigt es an: Das Rad muss keine weiteren Tests oder Verwaltungsverfahren, zum Beispiel durch den TÜV, durchlaufen.

Eine ECE-Betriebserlaubnis macht den Rad­wechsel am ein­fachsten von allen Gutachten. Liegt sie für Ihr Fahrzeug vor, kann die neue Felge mit dem frei­ge­gebenen Reifen einfach montiert werden – ohne dass man sich als Auto­fahrer um irgendetwas kümmern muss.

Genehmigungspflichtige Bauteile an Fahrzeugen – dazu gehören eben auch neue Felgen – sind manchmal durch das ECE-Prüfzeichen gekennzeichnet. Das Prüfzeichen besteht aus einem großen E im Kreis und einer Prüfnummer. Damit wird durch die ECE (European Commission of Europe) bestätigt, dass das Bauteil alle erforderlichen Prüfungen und Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Ein solches Teil bedarf dann weder eines Teilegutachtens noch einer Fahrzeugteile-ABE.

Für Autofahrer bedeutet das: Das Bauteil muss keine weiteren Tests oder Verwaltungsverfahren, zum Beispiel durch den TÜV, durchlaufen. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern in allen am ECE-Verfahren teilnehmenden Ländern (dazu gehören u.a. die Schweiz und Österreich). Ein ECE-geprüftes Bauteil darf auch ohne einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere betrieben werden. Ganz wichtig: Selbst der Nachweis des ECE-Prüfzeichens ist nicht erforderlich. Das unterscheidet es übrigens vom Teilegutachten und der Fahrzeugteile-ABE.